Subscription terms
Abonnement-Bedingungen
1. Mit der schriftlichen Bestellung einerseits und der Übersendung bzw. Übergabe des Abonnement-Ausweises andererseits kommt ein Abonnement-Vertrag zwischen der Stadttheater Gießen GmbH und dem/der Besteller*in zustande. Die hier genannten Abonnement-Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
2. Der Abonnement-Vertrag wird für die Dauer einer Spielzeit abgeschlossen. Er verlängert sich um eine weitere Spielzeit, wenn nicht zuvor eine Kündigung bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit erfolgt ist. Nach Ablauf der zweiten Spielzeit verlängert sich der Vertrag ohne rechtzeitige Kündigung auf unbestimmte Zeit, kann allerdings ab der dritten Spielzeit jederzeit von dem/der Abonnent*in mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Ausgenommen hiervon sind Jugend-, Wahl- und Geschenk-Abonnements. Diese enden zum Spielzeitende automatisch.
3. Sonstige Änderungswünsche sind nur zum Ende der jeweiligen Spielzeit möglich. Der Änderungswunsch muss grundsätzlich bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit in schriftlicher Form im Abo-Büro eingegangen sein.
4. Das Abonnement ist auf Dritte übertragbar, eine Übertragung entbindet den/die Vertragspartner*in jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei ermäßigten Abonnements muss die begünstigte Person ebenfalls einen Anspruch auf diese Ermäßigung nachweisen können.
5. Die für die jeweilige Spielzeit gültigen Konditionen des Abonnements sind aus den jährlichen speziellen Publikationen und den von der Stadttheater Gießen GmbH herausgegebenen Saisonbroschüren ersichtlich. Der Preis für das Abonnement ist nach jeweiliger Rechnungstellung bis spätestens eine Woche vor der ersten Abonnement-Vorstellung je Spielzeit gesondert zu entrichten.
6. Die Stadttheater Gießen GmbH wird alles unternehmen, die im Rahmen der Bestellung durch den/die Abonnent*in getroffene Platzwahl während der gesamten Laufzeit des Vertrages beizubehalten; sie hat allerdings das Recht, aus künstlerischen oder organisatorischen Gründen kurzfristig Platzänderungen oder auch Änderungen der Spielstätte vorzunehmen.
7. Ein Abonnement gewährt keinen Anspruch auf bestimmte Produktionen, Besetzungen und Aufführungstermine. Die Stadttheater Gießen GmbH behält sich dementsprechend vor, Abonnement-Vorstellungen auf einen anderen Termin zu verlegen oder das vorgesehene Programm zu ändern. Terminänderungen werden so früh wie möglich mitgeteilt.
8. Bei Ausfall einer Abonnement-Vorstellung durch Streik oder höhere Gewalt hat die Abonnentin bzw. der Abonnent keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung.
9. Sollte der/die Abonnent*in zu einem der Vorstellungstermine verhindert sein, kann er bzw. sie diesen gegen eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 € nach Verfügbarkeit in eine beliebige andere Aufführung tauschen. Ausgenommen sind Gast- und Sonderveranstaltungen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
10. Der Tausch eines Abonnement-Termins muss spätestens einen Tag vor der Aufführung erfolgen und kann persönlich oder telefonisch vorgenommen werden. Ein Umtausch nach diesem Zeitpunkt ist nicht möglich. Die Stadttheater Gießen GmbH kann für einen nicht rechtzeitig vorgenommenen Tausch und/oder versäumte Vorstellungen nicht in Anspruch genommen werden.
11. Bei der Einlösung eines Umtauschgutscheins besteht kein Erstattungsanspruch, wenn nur Plätze einer niedrigeren Preiskategorie angeboten werden können. Für Plätze einer höheren Preisgruppe wird ein Aufschlag berechnet, der sich aus der Differenz der Platzgruppen ergibt. Der Abonnement-Umtauschgutschein kann nur für Vorstellungen der laufenden Spielzeit eingelöst werden, für die der Umtauschgutschein erworben wurde. Mit Ablauf der Spielzeit verlieren nicht eingelöste Abonnement-Umtauschgutscheine ihre Gültigkeit.
12. Die Stadttheater Gießen GmbH bietet Wahl-Abonnements an, deren Gutscheine nach Verfügbarkeit entsprechender Plätze der gebuchten Platzgruppe eingelöst werden können. Das Wahl-Abonnement kann nur in der gebuchten Spielstätte und in der Spielzeit eingelöst werden, in der es erworben wurde. Ein spielzeitübergreifendes Einlösen ist nicht möglich. Mit Ablauf der Spielzeit verlieren nicht eingelöste Wahl-Abonnementscheine ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
13. Wird eine fällige Zahlung auch nach schriftlicher Erinnerung nicht geleistet, kann die Stadttheater Gießen GmbH den Abonnement-Vertrag im Laufe der Spielzeit vorzeitig kündigen und über den Platz des Abonnements verfügen.
14. Zu internen Zwecken werden sämtliche das Abonnement betreffenden Daten maschinell gespeichert und verarbeitet. Namens- und Adressänderungen etc. sind schnellstmöglich dem Abo-Büro mitzuteilen.
15. Die Stadttheater Gießen GmbH behält sich das Recht vor, diese Abonnement-Bedingungen für die jeweilige Spielzeit zu ändern.
Stadttheater Gießen GmbH, 15.04.2024