AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Stadttheater Gießen GmbH und ihren Besucher*innen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnement-Vertrages gelten diese Bedingungen als anerkannt. Für Abonnent*innen gelten daneben die Abonnement-Bedingungen.

2. Die Vorverkaufskasse im HAUS DER KARTEN ist zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen der Stadttheater Gießen GmbH angegebenen Zeiten geöffnet.

Die Abendkassen öffnen in der Regel 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung. Entsprechendes gilt bei Matineen und Nachmittagsvorstellungen. An diesen Kassen werden mit Vorrang Eintrittskarten für die jeweilige Vorstellung verkauft. Sie schließen grundsätzlich mit Beginn der Vorstellung.

3. Der Vorverkauf beginnt in der Regel spätestens am 1. eines Monats für die Veranstaltungen des darauffolgenden Monats. Abweichungen hiervon sind möglich.

Die gültigen Spielpläne, Anfangszeiten und Besetzungen werden in den regelmäßigen Veröffentlichungen der Stadttheater Gießen GmbH (insbesondere Leporello und Homepage) bekannt gegeben. Änderungen aus wichtigem Grund wie z.B. die Erkrankung von Künstler*innen bzw. Mitwirkenden oder die nicht vorhersehbare Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsraumes bleiben vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung bzw. eines Ausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich das Stadttheater Gießen bemühen, seine Besucher*innen rechtzeitig darüber zu informieren.

Bei Erwerb einer Eintrittskarte sind die Karte und deren Aufdruck (Vorstellung, Platzgruppe und Datum) sowie evtl. Wechselgeld sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Dies gilt sinngemäß auch für Karten, die über das Online-Ticket-System des Stadttheaters Gießen erworben werden.

4. Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich.

Reservierte Karten müssen bis eine Woche vor dem Veranstaltungstermin erworben werden. Reservierungen, die erst in der Woche des Veranstaltungsbesuchs vorgenommen werden, können nur bis maximal einen Tag vor der Veranstaltung hinterlegt bleiben. Nach Vorkasse können Karten auch noch an der Abendkasse abgeholt werden. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 € ist zudem der postalische Versand bezahlter Karten möglich.

5. Erworbene Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Im Ausnahmefall können erworbene Eintrittskarten bis maximal einen Tag vor der Veranstaltung gegen einen Gutschein oder eine andere freigegebene Veranstaltung im Vorverkaufszeitraum umgetauscht werden. Ein Anspruch auf gleiche Plätze bzw. Plätze der gleichen Kategorie besteht nicht.

6. Die geltenden Eintritts- und Abonnementpreise sind aus den Veröffentlichungen der Stadttheater Gießen GmbH ersichtlich. Im HAUS DER KARTEN sind Gutscheine über einen frei wählbaren Betrag erhältlich. Diese sind unbegrenzt gültig und auch im Online-Ticketshop der Stadttheater Gießen GmbH einlösbar.

7. Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt die Stadttheater Gießen GmbH eine Ersatzkarte aus, wenn der/die Käufer*in unter genauer Platzangabe glaubhaft macht, welche Karte gekauft worden war. Werden sowohl die Original- als auch die Ersatzkarte von verschiedenen Personen für denselben Platz vorgelegt, hat der/die Inhaber*in der Originalkarte Vorrang. Die Ersatzkarte bewirkt auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der/die Inhaber*in der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.

8. Eintrittskarten für Veranstaltungen des Stadttheaters Gießen dürfen ohne vorherige Zustimmung der Stadttheater Gießen GmbH nicht zu gewerblichen bzw. kommerziellen Zwecken weiterveräußert werden. Die Stadttheater Gießen GmbH ist berechtigt, Personen, die gegen dieses Verbot verstoßen, zukünftig vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.

9. Die Stadttheater Gießen GmbH übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen ihres Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher*innen aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher*innen belästigen oder in sonstiger erheblicher Weise oder wiederholt gegen diese AGB verstoßen.

Einlass wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Besucher*innen, die erst nach Beginn der Vorstellung oder erst nach Pausenende eintreffen, haben keinen Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum.

Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich nicht gestattet.

In allen Bereichen des Stadttheaters Gießen ist das Rauchen untersagt.

Bei Brand oder in sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher*innen das Haus sofort und ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- bzw. Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesem Fall nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

10. Bild-, Ton- und/oder Filmaufnahmen von Veranstaltungen der Stadttheater Gießen GmbH sind aus urheber- bzw. leistungsschutzrechtlichen Gründen strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urhebergesetz strafbar und können Schadensersatzansprüche auslösen.

11. Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen und vergleichbare sperrige Gegenstände) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim Garderobenpersonal abzugeben.

Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den/die Besitzer*in der Marke ausgehändigt.

Ohne Garderobenmarke dürfen Garderobenstücke nur dann ausgehändigt werden, wenn der/die Besucher*in nachweist oder glaubhaft macht, dass er/sie die berechtigte Person ist.

12. Fundsachen werden vom Einlass- und Garderobenpersonal entgegengenommen, zunächst an der Pforte des Stadttheaters Gießen verwahrt und nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist an das öffentliche Fundbüro weitergegeben. Der Verlust von Wertgegenständen ist dem Einlass- und Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

13. Die Stadttheater Gießen GmbH erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung ggf. notwendigen Daten ihrer Besucher*innen. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten werden die gesetzlichen Bestimmungen beachtet. Es gilt die Datenschutzerklärung der Stadttheater Gießen GmbH.

14. Für Personen- und Sachschäden, die Besucher*innen in den Räumen des Stadttheaters erleidet, übernimmt die Stadttheater Gießen GmbH keine Haftung. Dies gilt nicht für einen Schaden, der auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Stadttheaters, seiner Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen beruht oder in der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch die genannten Personengruppen beruht.

15. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gießen.

16. Diese AGB treten mit Veröffentlichung in Kraft und ersetzen alle Vorgängerversionen.

Stadttheater Gießen GmbH, 15. April 2024

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